Gemeinderat Heimenkirch
Der Gemeinderat der Gemeinde Heimenkirch umfasst 16 Sitze. Der amtierende Gemeinderat wurde am 15. März 2020 für sechs Jahre gewählt. In ihm sind derzeit folgende Fraktionen und Gruppierungen vertreten:
Partei | Anzahl der Sitze |
|---|---|
Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU) | 6 |
Unabhänige Bürgerschaft Heimenkirch e.V. (UBH) | 7 |
Bündnis 90 / Die Grünen (Die Grünen) | 2 |
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) | 1 |
Baldauf Peter
Gemeinderatsmitglied seit 2026
öffentliche Ämter:
Bischof Armin
Gemeinderatsmitglied seit 2020
öffentliche Ämter:
Eller Anton
Gemeinderatsmitglied seit 2020
öffentliche Ämter:
Epple Robert
Gemeinderatsmitglied seit 2026
öffentliche Ämter:
Feneberg Andreas
Gemeinderatsmitglied seit 2008
öffentliche Ämter:
Fink Johanna
Gemeinderatsmitglied seit Dezember 2021
öffentliche Ämter:
Herrhammer Florian
Gemeinderatsmitglied seit 2026
öffentliche Ämter:
Hitzfelder Birgit
Gemeinderatsmitglied seit 2026
öffentliche Ämter:
Hügemann Carmen
Gemeinderatsmitglied seit 2026
öffentliche Ämter:
Lau Tobias
Gemeinderatsmitglied seit 2020
öffentliche Ämter:
Lindl Georg
Gemeinderatsmitglied seit 2008
öffentliche Ämter:
Maier Gerold
Gemeinderatsmitglied seit 2020
öffentliche Ämter:
Schneider Xaver
Zweiter Bürgermeister
Gemeinderatsmitglied seit 2002
öffentliche Ämter:
Sinz Tobias
Gemeinderatsmitglied seit 2020
öffentliche Ämter:
Speckmann Andreas
Gemeinderatsmitglied seit 2026
Dritter Bürgermeister
öffentliche Ämter:
Strasser Sabrina
Gemeinderatsmitglied seit 2020
öffentliche Ämter:
Markus Reichart
Matthias Bentz
Oliver-Kersten Raab
Baur Daniel
Bischof Armin
Eller Anton
Feneberg Andreas
Lau Tobias
Lieg Heinz
Maier Gerold
Scheuerl Manfred
Schneider Xaver
Clemens Weh
Anton Volkwein
Gebührenabrechnung
Bereitschaftsdienst der Stadtwerke Lindenberg
Daniel Roth
Martin Mangold
Ausschüsse
Auf einen Blick
Die Mitglieder des Gemeinderates wurden gewählt, um mit dem 1. Bürgermeister die Entscheidungen für die Gemeinschaft zu treffen. Hierfür werden einzelne Gremien gebildet, die die Sachfragen detailliert erörtern und die Entscheidungsgrundlagen erarbeiten. Diese Gremien sind die sogenannten Ausschüsse.
Finanzausschuss
Bau- und Umweltausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Abwasserverband Obere Leiblach
Zweckverband Wasserversorgung
AOL
Zusammensetzung des Abwasserverbandes Obere Leiblach
Der Abwasserverband Obere Leiblach besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und 12 weiteren Verbandsräten.
Den Vorsitz führt der Verbandsvorsitzende, ansonsten sein Vertreter. Es entsenden in die Verbandsversammlung der Markt Heimenkirch sieben, die Gemeinden Opfenbach und Hergatz je drei Verbandsräte. In den Ausschüssen sind die den Marktgemeinderat bildenden Fraktionen und Gruppen unter Berücksichtigung von Ausschussgemeinschaften gemäß ihren Vorschlägen nach dem Verhältnis ihrer Stärke vertreten (Art. 33 Abs. 1 GO).
Aufgaben des Abwasserverbandes Obere Leiblach
Die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Obere Leiblach entscheidet über folgende Punkte:
Mitglieder des Abwasserverband Obere Leiblach
Verbandsvorsitzender:
Mitglied:
Bau- u. Umwelt
Zusammensetzung des Bau- und Umweltausschusses
Der Bau- und Umweltausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und 6 ehrenamtlichen Mitgliedern des Marktgemeinderates.
Den Vorsitz führt der Erste Bürgermeister, ansonsten sein Vertreter. In den Ausschüssen sind die den Marktgemeinderat bildenden Fraktionen und Gruppen unter Berücksichtigung von Ausschussgemeinschaften gemäß ihren Vorschlägen nach dem Verhältnis ihrer Stärke vertreten (Art. 33 Abs. 1 GO). Näheres regelt die Geschäftsordnung des Marktgemeinderates.
Aufgaben des Bau- und Umweltausschusses
Der Bau- und Umweltausschuss entscheidet über folgende Punkte:
Wenn der Marktgemeinderat zuständig ist, wird der Bau- und Umweltausschuss im Rahmen seiner Aufgaben vorberatend tätig.
Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses
Vorsitzender:
Mitglied:
Finanzausschuss
Zusammensetzung des Finanzausschusses
Der Finanzausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und 6 ehrenamtlichen Mitgliedern des Marktgemeinderates.
Den Vorsitz führt der Erste Bürgermeister, ansonsten sein Vertreter. In den Ausschüssen sind die den Marktgemeinderat bildenden Fraktionen und Gruppen unter Berücksichtigung von Ausschussgemeinschaften gemäß ihren Vorschlägen nach dem Verhältnis ihrer Stärke vertreten (Art. 33 Abs. 1 GO). Näheres regelt die Geschäftsordnung des Marktgemeinderates.
Aufgaben des Finanzausschusses
Der Finanzausschuss entscheidet über folgende Punkte:
Mitglieder des Finanzausschusses
Vorsitzender:
Mitglied:
Rechnungsprüfung
Zusammensetzung des Rechnungsprüfungsausschusses
Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und 6 weiteren ehrenamtlichen Mitgliedern des Marktgemeinderates.
Den Vorsitz führt ein vom Marktgemeinderat bestimmtes ehrenamtliches Mitglied des Marktgemeinderates. In den Ausschüssen sind die den Marktgemeinderat bildenden Fraktionen und Gruppen unter Berücksichtigung von Ausschussgemeinschaften gemäß ihren Vorschlägen nach dem Verhältnis ihrer Stärke vertreten (Art. 33 Abs. 1 GO). Näheres regelt die Geschäftsordnung des Marktgemeinderates.
Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft die Jahresrechnung und die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe mit kaufmännischem Rechnungswesen (örtliche Rechnungsprüfung, Art. 103 Abs. 1 GO).
Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses
Vorsitzender:
Mitglied:
WHO
Zusammensetzung des Zweckverbandes Wasserversorgung Heimenkirch – Opfenbach
Der Zweckverband Wasserversorgung Heimenkirch – Opfenbach besteht aus dem Verbandsvorsitzenden, stellvertrenden Vorsitzenden und 7 weiteren Verbandsräten.
Den Vorsitz führt der Verbandsvorsitzende, ansonsten sein Vertreter. Es entsenden in die Verbandsversammlung der Markt Heimenkirch den ersten Bürgermeister als Verbandsvorsitzenden, sowie die Gemeinde Opfenbach den ersten Bürgermeister als Stellvertreter. Desweiteren besteht die Verbandsversammlung aus 4 Marktgemeinderäten vom Markt Heimenkirch und 3 vom Gemeinderat Opfenbach. In den Ausschüssen sind die den Marktgemeinderat bildenden Fraktionen und Gruppen unter Berücksichtigung von Ausschussgemeinschaften gemäß ihren Vorschlägen nach dem Verhältnis ihrer Stärke vertreten (Art. 33 Abs. 1 GO).
Aufgaben des Zweckverbandes Wasserversorgung Heimenkirch – Opfenbach
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Heimenkirch – Opfenbach entscheidet über folgende Punke:
Mitglieder des Zweckverbandes Wasserversorgung Heimenkirch – Opfenbach
Verbandsvorsitzender:
Mitglied:
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